Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin
TKonfAusbV 2010§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.